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Arbeitssicherheit Blog

26/10/2009

Gehörschutz wirkt nur bei richtiger Benutzung

Gehörschutz wirkt in der Praxis oft nicht so gut, wie es die Herstellerangaben vermuten lassen. Der Grund: Gehörschutz wird meist nicht richtig auf- und eingesetzt. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft (BG) Metall Nord Süd. Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Benutzen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Mehr Schutz von vornherein bieten einfach zu verwendende Produkte, wie fertig geformte Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle durch den Hersteller.

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, dass die maximale Tagesbelastung durch Lärm 85 Dezibel (A) nicht überschreiten darf, sondern sie fordert erstmals auch, dass die dämmende Wirkung des Gehörschutzes hierbei berücksichtigt sein muss, und zwar für jede Person und jede Situation. "Wir wissen aus einer früheren Untersuchung und aus internationalen Studien, dass Gehörschutz in der Praxis oft nur für eine sehr geringe Schalldämmung sorgt", sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. "Die Dämmwirkung, die der Hersteller angibt, bezieht sich nämlich auf Messungen unter optimalen Laborbedingungen." In der Praxis hingegen würde der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Deshalb gibt es bereits seit längerem Korrekturwerte, um die die Herstellerangaben sich verringern.

Das BGIA hat nun festgestellt, dass die so genannten Praxisabschläge auch heute noch weitestgehend zutreffen. Das Hauptproblem ist nach wie vor die fehlerhafte Verwendung. Führt sie zu dauerhafter Belastung des Gehörs über dem zulässigen Wert von 85 Dezibel (A), droht Lärmschwerhörigkeit. Zwischen den vielen modernen Gehörschutzprodukten muss deshalb genauer unterschieden werden: So ergeben sich für einfach zu handhabende Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel, für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun Dezibel die höchsten. Liedtke: "Nur regelmäßiges Üben kann hier auf Dauer die Schutzwirkung verbessern. Und: Wo mindestens viermal im Jahr Übungen stattfinden, können die Praxisabschläge entfallen. In besonders lauten Lärmbereichen ermöglichen erst diese Übungen ausreichenden Schutz und damit das Arbeiten."


Quelle: http://www.dguv.de/inhalt/presse/2009/Q3/gehoerschutz/index.jsp

Den kompletten Bericht finden Sie auf den Seiten des BGIA
Unsere Gehörschutzprodukte finden Sie hier

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Verfasst am 26/10/2009 um 04:09 PM
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23/10/2009

Absturzsicherung - Kollektivschutz hat Priorität

Bis vor wenigen Jahren noch hatte die Gewerbeaufsicht einen wachsamen Blick für Fragen der Arbeits- und Gebäudesicherheit. Viele ihrer einstigen Aufgaben wurden jedoch im Rahmen der Harmonisierung der EU-Gesetzgebung in den Verantwortungsbereich von Betreibern und Unternehmern verlagert. In der Praxis entstanden dadurch Aufklärungslücken, die heute zum Teil auch durch das Beratungs-Knowhow der Hersteller von Sicherheitsprodukten geschlossen werden. Volker Heck, Geschäftsführer von Kee Safety Deutschland, berichtet dazu aus eigener Erfahrung: „Häufig müssen wir die Verantwortlichen in den Betrieben aktiv darauf hinweisen, dass sie von gesetzgeberischer Seite dazu verpflichtet sind, die Flachdächer ihrer Firmengebäude mit wirksamen Kollektivschutz-Maßnahmen zu sichern.“

Der Haftungsfalle entgehen


Solche Kollektivschutz-Maßnahmen schreibt der Gesetzgeber für Deutschland vor. So heißt es beispielsweise im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass für „zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ... dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss“. Optimal abgestimmt auf diese Anforderung ist die freistehende Absturzsicherung KEEGUARD aus dem Hause Kee Safety. Diese modulare Systemlösung ist zudem TÜV geprüft und erfüllt die Kriterien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Ausgestattet mit gesetzeskonformen Sicherheits- und Montagehinweisen reduziert sie auch das vom Gesetzgeber definierte Haftungsrisiko für den Betreiber der Absturzsicherung.

Viele Gewerbe- und Industriebetriebe entscheiden sich aus diesen Gründen für die Installation von KEEGUARD. Sie statten die Flachdächer ihrer Produktions-, Büro- oder Lagergebäude im Sinne der Unfallprävention mit diesem kompletten Rundum-Schutz aus. Dabei sichert KEEGUARD nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern auch das Wartungs- und Servicepersonal von Fremdfirmen. In der Praxis überzeugt KEEGUARD vor allem aufgrund seines einfachen und schnellen Aufbaus, bei dem die Dachmembrane gänzlich unbeschädigt bleibt. Denn für die Montage der freistehenden Konstruktion werden weder zeitaufwändige Vorarbeiten noch spezielle Ankervorrichtungen benötigt. Auf Schweiß- und Bohrarbeiten kann ebenfalls verzichtet werden.

Offen und schnell

Alle Elemente der Absturzsicherung werden zum Einsatzort geliefert, wo die Endmontage unter Verwendung einer Ratsche erfolgt. Da KEEGUARD über Pfosten mit offenen Rohrverbindern verfügt, reduziert sich die Montagezeit im Vergleich zu konventionellen Lösungen um bis zu 50 Prozent. Die Geländerrohre werden nur von oben eingelegt und per Schraube arretiert. KEEGUARD hält einer Horizontallast von 300 Newton pro Meter stand.

Darüber hinaus sind die Oberflächen der Guss-Systemkomponenten durch eine Verzinkung gegen Rost geschützt und die Innengewinde der verwendeten Rohrverbinder verfügen über den erweiterten Korrosionsschutz THREDKOAT. Das unterstreicht einmal mehr die hohe Produktqualität von KEEGUARD.

Weitere Informationen zu KEEGUARD, sowie Bilder und Videos bekommen Sie hier.

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Kee Safety hat sich seit der Gründung im Jahr 1974 zum Premium-Hersteller innovativer Systemlösungen für die Arbeitssicherheit entwickelt. Auf vielen Gebieten des Kollektiv- und Individualschutzes nimmt das Unternehmen heute eine führende Position ein. Zur Sicherung von Flachdächern bietet es mit freistehenden und mobilen Absturzsicherungen ein komplettes Fall Protection System (FPS) an.

Verfasst am 23/10/2009 um 06:29 AM
AbsturzsicherungProduktinformationPermalink

22/10/2009

Absturzgefahr bei Dacharbeiten minimieren

Nicht jedes Dach ist stabil genug um gefahrenlos darauf zu laufen und zu arbeiten. Die Stabilität des Dachbelags hängt auch wesentlich vom Alter des Belags ab, Sonneneinstrahlung setzt dem Belag mit den Jahren zu und kann ihn mürbe und brüchig werden lassen.

Schnell hat man die Tragfähigkeit eines Daches überschätzt. Gerade Kunststoff, bzw. andere Baustoffe die mit der Zeit brüchig werden können schon bei punktförmiger Belastung einbrechen.
Überhaupt nicht begehbar sind z.B. Lichtkuppeln, Oberlichter, Lüftungskanäle und Glasdächer.
Nicht durchsturzsicher sind Dächer mit Wellplatten aus Faserzement, Asbestzement, Bitumen oder Kunststoff und PVC-Lichtplatten.

Was sollte man also tun, um die Gefahr eines Absturzes zu minimieren:

  • Verteilen Sie das Gewicht, z.B. durch das auslegen von Belägen
  • Bringen Sie Lauf- und Arbeitsstege an, diese sollten rutschfest sein und die Breite sollte 50cm nicht unterschreiten
  • Versichern Sie sich, dass die Dachträger, bzw. die Unterkonstruktion stabil genug sind und das zusätzliche Gesamtgewicht aushalten
  • Sorgen Sie für eine Absturzsicherung (auf jeden Fall wenn die Absturzhöhe mehr als 3 Meter beträgt)!
  • Tragen Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung!

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Verfasst am 22/10/2009 um 07:29 AM
AbsturzsicherungPersönliche Schutzausrüstung (PSA)Allgemeine newsPermalink

19/10/2009

Sicherheitsschuhe - Kategorie S1 - S3 kurz erklärt

Sicherheitsschuhe sind entsprechend Sicherheitsnorm EN 345 zertifiziert. Neben diesen Normen spielen aber auch der Tragekomfort und das Aussehen des Schuhs eine Rolle bei der Kaufentscheidung. Grundsätzlich lassen sich Sicherheitsschuhe in drei Sicherheitskategorien (S1 bis S3) unterteilen:

S1-Sicherheitsschuhe haben einen Fersenschutz und eine Kappe im Zehenbereich, die entweder aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kunststoff gefertigt wurden. Die Zehenschutzkappe hat eine Belastbarkeit von 200 Joule. Diese Anforderungen sind in der EN 20345 für Sicherheitsschuhe geregelt. Sicherheitsschuhe S1P haben zudem eine durchtrittsichere Sohle.

Zusätzlich zu der in S1 beschriebenen Grundausstattung haben S2-Sicherheitsschuhe eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe, welche durch entsprechende Pflege auch erhalten bleibt.

S3-Sicherheitsschuhe haben neben der in S1 beschriebenen Grundausstattung eine durchtrittsichere Sohle. Auch diese Sicherheitsschuhe müssen eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe haben, die durch entsprechende Pflege erhalten werden kann.

Weitere Kriterien, die bei der Wahl des Sicherheitsschuhes ausschlaggebend sein können:

  • Eine dämpfende Sohle für höheren Tragekomfort und Entlastung der Gelenke
  • Antimikrobielle und geruchsmindernde Fütterung und Fußbett
  • Ergonomisch angepasste Sohle
  • Modisches Design für bessere Akzeptanz, eventuell ist auch die Farbe der Schuhe wichtig (z.B. für Krankenhausbedienstete)

Eine Übersicht unserer Sicherheitsschuhe finden Sie hier.

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Verfasst am 19/10/2009 um 03:46 PM
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16/10/2009

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Aber: Die Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Will man Gefährdungen gering halten, muss man sie kennen. Genau dies ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungen werden systematisch ermittelt. Hierzu dienen z.B. Listen und Kataloge der Berufsgenossenschaft. Auf diese Weise erkannte Gefährdungen sind zu beseitigen bzw. aus dem Weg zu räumen. Dabei ist zu überlegen, ob man allein eine Lösung findet oder auf Beratung (Siehe unten) angewiesen ist. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen ist in das Ermessen der Betriebe und Unternehmen gestellt - unter der Voraussetzung, die Ziele werden erreicht.

Verschiedene Berufsgenossenschaften haben gemeinsam ein Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Es sieht folgenden Weg vor:

1. Schritt: Arbeitsbereiche festlegen. Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?

2. Schritt: Gefährdungen ermitteln. Was kann zu Gefährdungen führen?

3. Schritt: Schutzziele festlegen. Was will ich eigentlich erreichen?

4. Schritt: Maßnahmen festlegen. Was ist zu tun? Wer macht was? Bis wann? Externe Beratung festlegen. Wo ist sie erforderlich?

5. Schritt: Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen. Ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?


Quelle:http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/gefaehrdungsbeurteilung.htm

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Verfasst am 16/10/2009 um 06:00 AM
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14/10/2009

Was sind Absturzsicherungen?

Unter Absturzsicherung versteht man Praktiken und Vorrichtungen, die dazu dienen, einen Absturz beim Aufenthalt oder bei der Arbeit in Bereichen zu vermeiden, in denen ein Absturz auf Grund der möglichen Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann.

Die Absturzsicherung wird dabei in verschiedenen Lebensbereichen durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:

  • Im Bauwesen wird unter Absturzsicherung ein Bauteil verstanden, das dem Benutzer die gefahrlose Bewegung auf nicht zu ebener Erde liegenden Flächen ermöglicht, wie eine Brüstung oder ein Geländer.
  • Im Bereich der Arbeitssicherheit werden vorübergehende Maßnahmen zur Absturzsicherung wie Gerüste, provisorische Geländer, Fangnetze, Seilsicherungen oder Abdeckungen eingesetzt. Auf Flachdächern müssen hierfür fixe Anschlagpunkte für Kontrolle und Unterhalt eingeplant werden.
  • Bei der Klettersicherung erfolgt die Absturzsicherung im Allgemeinen durch ein Seil , dass mit Expresssets in Zwischensicherungen eingehängt wird und einen Sicherungspartner , der dafür verantwortlich ist, den Sturz des Kletterers mit Hilfe einesSicherungsgerätes abzufangen. Befindet sich der Sicherungspartner selbst ebenfalls in absturzgefährdetem Gelände, so ist er an einem Standplatz fixiert.

Während die Absturzsicherung im Bauwesen fest an der Gefahrenstelle angebracht ist, um beliebige Personen vor einem Absturz an diesem Ort zu bewahren, werden die Absturzsicherungen beim Klettern und bei der Feuerwehr vom Benutzer mitgeführt und sollen ihn an jeder beliebigen möglichen Absturzstelle schützen.

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Verfasst am 14/10/2009 um 03:29 PM
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12/10/2009

Aufbau eines mobilen Anschlagpunktes (Weightanka)

Dieses Video zeigt (mit 3facher Geschwindigkeit) den einfachen und schnellen Aufbau eines mobilen Anschlagpunktes (Weightanka).

Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie hier.

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Verfasst am 12/10/2009 um 10:43 AM
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08/10/2009

Absturzgefahr trotz Schutzausrüstung

DEKRA: Bei unsachgemäßer Anwendung kann Schutzausrüstung versagen

Stuttgart – Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sollen bei Arbeiten auf Bauwerken oder Gerüsten Abstürze verhindern. DEKRA warnt jedoch vor einem unsachgemäßen Gebrauch der PSA. Dieser kann dazu führen, dass die Ausrüstung versagt. Derzeit beraten Experten über Vorschriften, um diese Gefahr zu verringern; eine Aufnahme in die Sicherheitsnormen wird erwartet.

Die Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) soll die Sicherheit der PSA gegen Absturz garantieren und dient als Grundlage für die EG-Baumusterprüfung. In den Normen wird davon ausgegangen, dass die Ausrüstung vertikal eingesetzt wird. Das bedeutet, dass die Produkte oberhalb des Benutzers aufgehängt werden, beispielsweise Höhensicherungsgeräte oder mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

„In der Praxis werden PSA allerdings häufig auf der gleichen Höhe mit dem Benutzer befestigt und dadurch horizontal eingesetzt“, erläutert Hardi Lobert, Leiter des Prüflaboratoriums für Bauteilsicherheit - Seilprüfstelle - bei DEKRA EXAM. Stürzt der Benutzer in das Absturzschutzsystem, wird die Ausrüstung viel stärker beansprucht, als es in der Baumusterprüfung simuliert wurde. Die freie Fallstrecke ist größer, darüber hinaus werden die Verbindungsmittel, wie Seile oder Gurtbänder, an der Absturzkante sehr stark belastet. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausrüstung vollständig versagt.

„PSA dürfen nur dann horizontal eingesetzt werden, wenn sie in der Baumusterprüfung unter diesen Bedingungen geprüft wurden und das auch in der Gebrauchsanleitung erläutert ist“, betont Lobert. Das Prüfunternehmen DEKRA erstellt für PSA gegen Absturz EG-Baumusterprüfungen, Zertifizierungen und Fertigungsüberwachungen nach 89/686/EWG. Die DEKRA Experten prüfen PSA gegen Absturz dabei auch für die horizontale Anwendung auf sichere Funktion und ausreichende Festigkeit.


Quelle: DEKRA e.V., Presse & Information, Handwerkstraße 15, D-70565 Stuttgart
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Verfasst am 08/10/2009 um 12:26 PM
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28/07/2009

Simplified Safety Blog in Kürze verfügbar

Wir arbeiten zur Zeit an unserer neuen Internetseite.  Wir sind auf der Suche nach Gast-Bloggern.  Sind Sie im Bereich der Arbeitssicherheit tätig und würden Sie gerne Ihr Wissen mit uns teilen, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Verfasst am 28/07/2009 um 12:19 AM
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