08/07/2011
Schutz durch Persönliche Schutzausrüstung
Der Arbeitgeber ist laut Gesetzt für den ausreichenden Schutz aller Mitarbeiter veranstwortlich. Oft vergessen wird dabei die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
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Dabei wird die PSA in verschiedene Klassen eingeteilt. Hier gibt es die Klasse gegen geringe Gefahren (sie enthält beispielsweise Handschuhe und Sonnenschutz), die Klasse gegen mittlere Gefahr (mit Schutzbrillen, Gehörschutz und Schutzhelmen) und die Klasse gegen tödliche oder nicht rückgängig zu machende Schäden (hier enthalten sind unter anderem Absturzsicherungen und Atemschutzmasken).
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Auch wenn das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung teilweise als lästig empfunden wird, sollte bei gefährlichen Arbeiten (egal welcher Klasse) auf keinen Fall auf diesen Schutz verzichtet werden. Alle notwendigen Hilfsmittel und Produkte finden Sie in unserem Online-Shop und bei Fragen rund um die Arbeitssicherheit steht Ihnen unser kompetentes Support-Team gerne zur Verfügung.
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