Dachrandsicherungen und Absturzsicherungen, die als sicherheitstechnischen Nachrüstung auf dem Flachdach eingesetzt werden, müssen zu jeder Zeit den Kriterien von Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz entsprechen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der deutsche Gesetzgeber die Priorität auf den Kollektivschutz setzt. Im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung, heißt es beispielsweise, dass für "zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen...dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss". Für Fälle, in denen der Aufbau eines Kollektivschutzes nicht möglich ist, bieten wir auch entsprechende Rückhaltesysteme und Auffangsysteme an.
Das Simplified Safety Produktsortiment für die Dachrandsicherung umfasst unter anderem folgende Produkte:
Kollektivschutz
Individualschutz