Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Gefährdungsermittlung. Alle Risiken, die zu Unfällen oder Gesundheitsgefahren von Beschäftigen oder Betriebsfremden führen können, werden ermittelt und bewertet.
Besondere Risiken bestehen dabei an hochgelegenen Arbeitsplätzen, an Maschinen und Anlagen, auf dem Dach oder an der Fassade, kurzum überall dort wo die Gefahr eines Absturzes besteht. Hinzu kommen Arbeitsplätze an denen bspw. die Gefahr des Ertrinkens und Einsinkens besteht.
Die aktuelle Ausgabe der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2-1 führt dazu in Punkt 4.1.3 und 4 aus:
„(3) Befinden sich Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche oder besteht die Gefährdung des Abrutschens oder unabhängig von der vorgenannten Höhe die Gefährdung des Hineinfallens oder des Versinkens in Stoffen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 erforderlich sind.
(4) Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.“
Wie aber sieht der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung konkret aus? Auch für diesen Fall bietet die ASR A2-1 erste Anhaltspunkte:
„4 Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen"
4.1 Gefährdung durch Absturz
(1) Bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sind mindestens folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Absturzhöhe
- Art, Dauer der Tätigkeit, körperliche Belastung
- Abstand von der Absturzkante
- Beschaffenheit des Standplatzes (Neigungswinkel), der Standfläche (z. B. Rutschhemmung)
- Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche, z. B. Schüttgüter (versinken, ersticken), Wasser (versinken, ertrinken), Beton (harter Aufschlag), Bewehrungsanschlüsse (aufspießen), Behälter mit Flüssigkeiten, Gegenstände oder Maschinen einschließlich deren bewegter Teile, die sich auf dieser Fläche befinden und Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse, z. B. Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit (z. B. Beleuchtung, Tageszeit, Blendwirkung durch helle Flächen oder Gegenlicht, Markierungen), Vibrationen, gleichgewichtsbeeinflussende Faktoren, Witterungseinflüsse (z. B. Wind, Eis und starker Schneefall)
(2) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber u. a. die Hinweise aus den Planungsunterlagen für bauliche Anlagen heranziehen.
Zur Rangfolge der Schutzeinrichtungen
Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung
- Schritt 1: Analyse der Gefährdungssituation
- Schritt 2: Beurteilung
- Schritt 3: Setzen von Schutzzielen
- Schritt 4: Entwickeln von Lösungsalternativen
- Schritt 5: Auswahl der Lösung
- Schritt 6: Durch- und Umsetzung der Lösung
- Schritt 7: Kontrolle
- Schritt 8: Weiterführende Maßnahmen
Systematische Ermittlung von Gefahrenquellen und Gefährdungen im Betrieb.
Schreiben Sie hier wertfrei die Gefahren und Gefährdungen auf, die sich ergeben können.
Welche Gefährdungsfaktoren können zu Unfällen oder Gesundheitsschäden führen?
Schreiben Sie die Gefährdungen auf.
Was muss erreicht werden?
Schreiben Sie den Sicherheitszustand auf, den Sie erreichen wollen.
Welche Lösungen kommen in Frage?
Schreiben Sie die möglichen Lösungen auf, mit denen die Schutzziele zu erreichen sind. In Frage kommen Technische Lösungen (T) – Organisatorische Lösungen (O) – Personenbezogene Lösungen (P). Führen Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Bewertung durch.
Wie bewerten Sie die möglichen Lösungen?
Bewerten sie die möglichen Lösungen und treffen Sie eine Entscheidung. Halten Sie ihre Bewertung der verschiedenen Lösungen mit wenigen Worten fest. Beachten Sie die Hierarchie der möglichen Maßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich).
Wie sieht die konkrete Realisierung aus?
Halten Sie genau fest, was eingesetzt und/oder was geschehen muss.
Welche Kontrollen sind vorgesehen?
Schreiben Sie auf, was zu kontrollieren ist.
Halten Sie fest, was noch vor der Durchführung der Arbeiten zu tun ist und wie die Dokumentation und die Aktualität des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments (SGD) zu gewährleisten ist.