Die Absturzhöhe, Art, Dauer und Häufigkeit der Arbeiten sind bei der Auswahl der Absturzsicherung von hoher Bedeutung. Der Kollektivschutz sollte den Vorrang vor dem Individualschutz genießen, da er Abstürze von vorneherein verhindert. Im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht, dass für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss.
Die folgenden Fragen sollten Sie sich im Vorfeld stellen:
Freistehende oder festmontierte Sicherheitsgeländersysteme, wie unser KEEGUARD System, schützen vor Gefahren am wirksamsten, da Personen von Gefährdungsbereichen fern gehalten werden. Weder Auffangeinrichtungen noch Anseilschutz können dies leisten, denn sie mildern nur die Folgen im Falle eines Absturzes. Sofern möglich und sinnvoll sollten daher alle Gefahrenbereiche mit kollektiven Sicherungsmaßnahmen geschützt werden. Dazu gehören sowohl die Außenbereiche wie Dachkanten, aber auch Öffnungen wie Lichtkuppeln oder Dachzugänge.
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