Absturzgefahr trotz Schutzausrüstung
DEKRA: Bei unsachgemäßer Anwendung kann Schutzausrüstung versagen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz soll bei Arbeiten auf Bauwerken oder Gerüsten Abstürze verhindern. DEKRA warnt jedoch vor einem unsachgemäßen Gebrauch der PSA. Dieser kann dazu führen, dass die Ausrüstung versagt. Derzeit beraten Experten über Vorschriften, um diese Gefahr zu verringern, eine Aufnahme in die Sicherheitsnormen wird erwartet.
Die Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) soll die Sicherheit der PSA gegen Absturz garantieren und dient als Grundlage für die EG-Baumusterprüfung. In den Normen wird davon ausgegangen, dass die Ausrüstung vertikal eingesetzt wird. Das bedeutet, dass die Produkte oberhalb des Benutzers aufgehängt werden, beispielsweise Höhensicherungsgeräte oder mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
"In der Praxis werden PSA allerdings häufig auf der gleichen Höhe mit dem Benutzer befestigt und dadurch horizontal eingesetzt", erläutert Hardi Lobert, Leiter des Prüflaboratoriums für Bauteilsicherheit - Seilprüfstelle - bei DEKRA EXAM. Stürzt der Benutzer in das Absturzschutzsystem, wird die Ausrüstung viel stärker beansprucht, als es in der Baumusterprüfung simuliert wurde. Die freie Fallstrecke ist größer, darüber hinaus werden die Verbindungsmittel, wie Seile oder Gurtbänder, an der Absturzkante sehr stark belastet. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausrüstung vollständig versagt.
"PSA darf nur dann horizontal eingesetzt werden, wenn sie in der Baumusterprüfung unter diesen Bedingungen geprüft wurde und das auch in der Gebrauchsanleitung erläutert ist", betont Lobert. Das Prüfunternehmen DEKRA erstellt für PSA gegen Absturz EG-Baumusterprüfungen, Zertifizierungen und Fertigungsüberwachungen nach 89/686/EWG. Die DEKRA Experten prüfen PSA gegen Absturz auch für die horizontale Anwendung auf sichere Funktion und ausreichende Festigkeit.
Quelle: DEKRA e.V., Presse & Information, Handwerkstraße 15, D-70565 Stuttgart