Flachdachabsturzsicherung - vorgeschriebener Schutz
Flachdachabsturzsicherungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wenn Flachdächer als zusätzliche Nutzfläche eingesetzt und daher häufig begangen werden, ist eine Flachdachabsturzsicherung unbedingt notwendig.
Flachdächer gesetzeskonform schützen
Der Einsatz von Flachdachabsturzsicherungen ist nicht nur sinnvoll, sondern wird auch gesetzlich vorgeschrieben. Zu den entsprechenden Gesetzen gehören unter Anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Arbeitsstättenrichtlinie.
Kollektiv- vor Individualschutz
Das Arbeitsschutzgesetz gibt klar vor, dass bei Flachdachabsturzsicherungen der Kollektivschutz dem Individualschutz vorzuziehen ist. Diese Kollektivschutzlösungen dürfen nur an Zugängen wie Treppen oder Leitern unterbrochen werden. Bei Entfernung des Kollektivschutzes muss unverzüglich eine alternative Flachdachabsturzsicherung angebracht werden.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit legen die Rangfolge der einzusetzenden Schutzmaßnahmen fest. Sie lautet für Flachdächer wie folgt: Flachdachabsturzsicherung, Auffangeinrichtung, individueller Gefahrenschutz. Die Flachdachabsturzsicherung steht also auch hier an erster Stelle und sollte damit immer bevorzugt werden.
Für jeden die passende Flachdachabsturzsicherung
Unser Produktsortiment enthält verschiedene Flachdachabsturzsicherungen, die je nach Begebenheiten vor Ort eingesetzt werden können. Im Normalfall wird die freistehende Flachdachabsturzsicherung KEEGUARD eingesetzt. Wenn die Flachdachabsturzsicherung die Gebäudeansicht nicht beeinträchtigen soll, kann KEEGUARD Foldshield, die klappbare Absturzsicherung, verwendet werden. Und für Stahltrapez- und Stehlfalzdächer eignet sich die Flachdachabsturzsicherung KEEGUARD Topfix.