Fußleiste bei der Absturzsicherung – Wann ist sie erforderlich?

Fußleiste für Absturzsicherung

Freistehende Absturzsicherungen auf Flachdächern wie unser bewährtes KEEGUARD System bieten durch die genormte Höhe von 1,10 Meter in Kombination mit dem Knielauf auf circa 60 Zentimetern eine ausgezeichnete Sicherheit. Zusätzlich gilt es jedoch auch die Beschaffenheit des Dachrandes zu beachten. Verfügt das Flachdach über eine Attika gelten andere Normen für die Absturzsicherung als bei einem Dach ohne Aufkantung.

KeeGuard mit oder ohne Fußleiste?

Ab wann ist es erforderlich, eine Fußleiste bei der Installation eines Absturzsicherungssystems zu montieren?

Dies hängt zum einen von der Norm ab nach der das Geländer ausgelegt sein soll (DIN EN 13374 oder DIN EN ISO 14122-3) und zum anderen davon, ob eine Aufkantung vorhanden ist und welche Höhe diese hat.
Davon ausgehend, dass das Geländer maximal 50 cm von der Dachkante entfernt aufgestellt wird, gilt Folgendes:

Notwendigkeitscheck

Was sind die allgemeinen Anforderungen bezüglich der Fußleiste?

Auch hier ist es wieder abhängig von der Norm, nach der das Geländer konfiguriert wird. Während die DIN EN ISO 14122-3 eine Höhe von 100 mm fordert, wird bei der DIN EN 13374 eine Höhe von 150 mm vorgeschrieben. Die Fußleisten bestehen gemäß den Normvorgaben aus Aluminiumprofilen.

Wie kann die Fußleiste montiert werden?

Die Fußleiste ist bei den von uns angebotenen Absturzsicherungssystemen sehr einfach zu montieren, sowohl beim fest verdübelten KEEGUARD TOPFIX für Metalldächer als auch bei all unseren freistehenden KEEGUARD Systemen. An den Bodenflanschen sind bereits entsprechende Bohrungen vorhanden. Die Fußleisten werden mit herkömmlichen Sechskantschrauben in eine Führungsnut eingeschoben und festgeschraubt.

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