Gefährdungsbeurteilungen auf dem neuesten Stand?
Wir haben auf unserer Webseite bereits diverse Informationen über Gefährdungsbeurteilungen und die damit verbundene Rechtslage bereitgestellt. In diesem Beitrag möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig auf Aktualität überprüfen sollten. Ansonsten können Bußgelder anfallen.

Da sich die Vorschriften stetig ändern und auch die Gefährdungen am Arbeitsplatz neue Gestalten annehmen, müssen auch Gefährdungsbeurteilungen sauber dokumentiert und in wiederkehrenden Abständen angepasst werden.
Wie der rechtliche Rahmen zu der Gesetzeslage aussieht, haben wir bereits in diesem Beitrag.
Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung angehen sollten haben wir ebenfalls in einem früheren Beitrag vorgestellt.
Durch die neu aufgelegte Arbeitsstättenrichtlinie ASR V3 zu Gefährdungsbeurteilungen werden ab Juni 2017 zuzüglich zu den Richtlinien aus der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV die folgenden Fragen behandelt:
- Wofür benötigt man eine Gefährdungsbeurteilung?
- Wann wird diese Gefährdungsbeurteilung eingesetzt?
- Welche Inhalte werden hier benötigt?
- Gibt es Ausnahmen?
Auf unserer Webseite erhalten Sie ebenfalls eine Rangfolge zu möglichen Schutzeinrichtungen. Nur weil etwas als sinnvoll erachtet wird, muss es nicht gleich der Rechtslage entsprechen. Wir empfehlen deshalb: Führen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen stets mit Bedacht durch und informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen.