Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Die Risiken sollten allerdings so gering wie möglich gehalten werden, um dies zu gewährleisten müssen alle potentiellen Gefahren bekannt sein. Dies ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung: Potentielle Gefahren werden systematisch ermittelt. Hierzu dienen z.B. Listen und Kataloge der Berufsgenossenschaft. Dadurch erkannte Gefährdungen sind zu beseitigen. Hier gilt es zu überlegen, ob alleine eine Lösung gefunden werden kann oder Beratung (Siehe unten) sinnvoll wäre. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen liegt in dem Ermessen der Unternehmen - unter der Voraussetzung, dass die Ziele erreicht werden.

Verschiedene Berufsgenossenschaften haben gemeinsam ein Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Es sieht folgenden Weg vor:

1. Schritt: Arbeitsbereiche festlegen. Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?

2. Schritt: Gefährdungen ermitteln. Was kann zu Gefährdungen führen?

3. Schritt: Schutzziele festlegen. Was will ich eigentlich erreichen?

4. Schritt: Maßnahmen festlegen. Was ist zu tun? Wer macht was? Bis wann? Externe Beratung festlegen. Wo ist diese erforderlich?

5. Schritt: Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen. Ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?


Quelle: http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/gefaehrdungsbeurteilung.html

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