Kategorien der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Die Anforderungen an eine PSA hängen von der zugehörigen Kategorie ab. Diese Kategorie wiederum hängt von dem zu schützendem Risiko ab, unterschieden werden Kategorie I (gegen geringfügige Risiken), Kategorie II (gegen mittlere Risiken, die ernste Verletzung zur Folge haben) und Kategorie III (gegen tödliche oder nicht mehr rückgängig zu machende Schäden). Je höher die Kategorie, desto strenger die Bedingungen, die bei der Konstruktion und Produktion der PSA eingehalten werden müssen.
Kategorie I
PSA die gegen geringfügige Risiken schützen soll. Es wird davon ausgegangen, dass der Benutzer die Wirksamkeit der PSA gegenüber diesen geringfügigen Risiken selbst beurteilen kann. In dieser Kategorie ist allein der Hersteller für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen für sein Produkt verantwortlich. Diese Einhaltung bestätigt er durch das Anbringen des CE-Zeichens an seinem Produkt.
Beispiele wären u.a. Sonnenbrillen und Handschuhe für die Gartenarbeit.
Kategorie II
In diese Kategorie fallen die meisten PSA Produkte. Bevor ein Hersteller solch eine PSA auf den Markt bringen darf, muss ein Muster des PSA-Modells mitsamt den technischen Fertigungsunterlagen einer unabhängigen Prüfstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Diese bescheinigt, dass die geprüfte PSA den geltenden Bestimmungen entspricht. Bei der Produktion muss der Hersteller dann dafür sorgen, dass seine Produkte dem geprüften Baumuster entsprechen, erst dann kann er das CE-Zeichen rechtmäßig anbringen.
Beispiele wären u.a. Gehörschutz und Sicherheitsschuhe.
Kategorie III
Diese Kategorie umfasst komplexe PSA, die gegen tödliche Gefahren oder gegen ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen soll. Zusätzlich zu der in Kategorie II notwendigen Baumusterprüfung ist eine Fertigungskontrolle mit Beteiligung einer unabhängigen Prüfstelle vorgeschrieben. Diese Fertigungskontrolle kann in Form von regelmäßigen stichprobenartigen Überprüfungen des Endproduktes erfolgen, oder der Hersteller unterhält ein Qualitätssicherungssystem, das von einer Prüfstelle genehmigt und regelmäßig überwacht wird. PSA der Kategorie III erkennt man an dem vierstelligen Zahlencode hinter dem CE-Zeichen. Diese dient der Identifizierung der verantwortlichen Prüfstelle.
Beispiele wären u.a. PSA gegen Absturz und Tauchgeräte.